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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr

Angebot und Vertragsabschluß

  1. Angebote des Busunternehmens sind freibleibend.
  2. Die Busbestellung muss die Anzahl der zu befördernden Personen, die Abfahrtszeit, den Abfahrtsort, Fahrtstrecke, sowie eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten.
  3. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Busunternehmens zustande.

Leistungsinhalt

  1. Die Leistung umfasst, in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen, die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.
  2. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
  • die Erfüllung des Zwecks der Fahrt.
  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern.
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim be- und entladen
  • die Beaufsichtigung der Sachen die der Besteller oder die Fahrgäste im Fahrzeug zurücklassen.
  • die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen bezüglich Paß-Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften und die Einhaltung der sich aus den Regeln ergebenden Verpflichtungen.

Preise und Preisänderungen

  1. Preisangebote werden nach Angaben des Kunden erstellt.
  2. Fahren mehr Personen mit, als bei Bestellung angegeben, wurde die Fahrtstrecke verlängert oder wurde die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung.

Nebenkosten

  1. Nebenkosten, wie Straßengebühren, Parkgebühren oder Fährkosten sind vom Kunden zu bezahlen, ebenso Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den/die Fahrer.
  2. Außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Busses durch die Fahrgäste , werden auf Kosten des Bestellers beseitigt.

Rücktritt durch den Besteller

  1. Wird ein erteilter Auftrag storniert, werden alle bisher entstandenen Kosten berechnet.
  2. Zusätzlich kann das Busunternehmen Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
  • bis 30 Tage vor Fahrtantritt => 10 % des Reisepreises
  • ab 29 bis 8 Tage vor Fahrtantritt => 30 % des Reisepreises
  • ab 7 Tage vor Fahrtantritt => 70 % des Reisepreises

Rücktritt durch das Busunternehmen

  1. Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich macht.
  2. Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  3. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.

Haftung

Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Straßensperrungen oder Behinderungen durch Staatsorgane.

 

Telefon  Service & Info 0201/ 48 78 77